Großschaden

Großschaden
Großschaden,
 
Bezeichnung der Versicherungsstatistik für Schäden, die, bezogen auf eine bestimmte Risikogruppe, durch ihr Auftreten beziehungsweise Nichtauftreten für das gesamte Schadenaufkommen der Risikogruppe innerhalb eines bestimmten Zeitraumes von besonderem Gewicht sind. Innerhalb der einzelnen Versicherungssparten bestehen Übereinkünfte darüber, ab welcher Höhe ein Schadenereignis als Großschaden angesehen wird (in der Feuerversicherung z. B. Schäden über 1 Mio. DM).

Universal-Lexikon. 2012.

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